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   BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17   

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https://dejure.org/2020,40319
BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17 (https://dejure.org/2020,40319)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2020 - VIII R 13/17 (https://dejure.org/2020,40319)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2020 - VIII R 13/17 (https://dejure.org/2020,40319)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1, InvStG § 1 Abs 4, InvStG § 2 Abs 1 S 1, InvStG § 9, InvStG § 5 Abs 1 S 1, EStG VZ 2008
    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 1 Abs 4 InvStG vom 09.12.2004, § 2 Abs 1 S 1 InvStG vom 09.12.2004, § 9 InvStG vom 15.12.2003, § 5 Abs 1 S 1 InvStG vom 09.12.2004
    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • IWW

    § 1 Abs. 4 des Investmentsteuergesetzes, § 164... Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 15b des Einkommensteuergesetzes, § 15b Abs. 4 EStG, § 2 Abs. 5 InvStG, § 20 Abs. 2b Satz 1 EStG, § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 1 FGO, § 126 Abs. 2, Abs. 4 FGO, § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 99 Abs. 2 FGO, § 15b Abs. 2 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, § 22 Nr. 5 EStG, § 1 Abs. 4 InvStG, § 1 Abs. 4 Nr. 1 InvStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 8 Abs. 5 InvStG, § 18 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2a InvStG, § 9 InvStG, § 18 Abs. 19 InvStG, § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 InvStG, §§ 179 ff. AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von bei dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinnen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Betriebs-Berater

    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • rewis.io

    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen: Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit von bei dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinnen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Zwischenurteil des Finanzgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erwerb von Investmentfondsanteilen - und die gezahlten Zwischengewinne

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1, InvStG § 2 Abs 1 S 1, InvStG § 9
    Zwischengewinn, Investmentfonds, Anteil, Negative Einnahme

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; InvStG § 2 Abs 1 S 1 ; InvStG § 9

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2020, 2725
  • BStBl II 2021, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Düsseldorf, 17.08.2017 - 14 K 3722/13

    Zwischengewinnbesteuerung nach dem InvStG: Erwerb von Anteilen an einem

    Auszug aus BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17
    Die Revision des Beklagten gegen das Zwischenurteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.08.2017 - 14 K 3722/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 46 veröffentlicht.

    Das FA beantragt, das Zwischenurteil des FG Düsseldorf vom 17.08.2017 - 14 K 3722/13 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 29/15

    Zwischengewinne als Verlust i.S. des § 15b Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17
    Die Erfassung gezahlter Zwischengewinne als negative Einnahmen erfordert, dass der Anteilserwerber eine Vorauszahlung auf ihm später zuzurechnende Erträge leistet, und gewährleistet durch die Verrechnung der negativen Einnahme mit den zugeflossenen und als zugeflossen geltenden Zwischengewinnen in der Regel am Ende des Geschäftsjahres, dass der Erwerber wirtschaftlich betrachtet nur solche zwischengewinnrelevanten Erträge versteuern muss, die "besitzzeitanteilig" auf den Zeitraum seines Investments entfallen (vgl. Senatsurteile vom 07.05.2019 - VIII R 29/15, BStBl II 2019, 751, und vom 28.06.2017 - VIII R 57/14, BFHE 258, 421, BStBl II 2017, 1144; vgl. auch Berger in Berger/Steck/Lübbehüsen, InvStG, 1. Aufl., § 1 Rz 397; Helios/Gstädtner in Haisch/Helios, Rechtshandbuch Finanzinstrumente, 1. Aufl., § 7 Rz 117; Kempf/Lauterfeld, Betriebs-Berater --BB-- 2005, 631; vgl. auch BMF-Schreiben vom 18.08.2009 - IV C 1-S 1980-1/08/10019, BStBl I 2009, 931, Rz 21a).
  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93

    Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17
    aa) Nach § 99 Abs. 2 FGO kann das FG durch Zwischenurteil über eine oder mehrere (vgl. Senatsurteil vom 19.04.1994 - VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84) entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfragen vorab entscheiden, wenn dies sachdienlich ist und weder der Kläger noch der Beklagte widersprechen.
  • BFH, 28.06.2017 - VIII R 57/14

    Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7

    Auszug aus BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17
    Die Erfassung gezahlter Zwischengewinne als negative Einnahmen erfordert, dass der Anteilserwerber eine Vorauszahlung auf ihm später zuzurechnende Erträge leistet, und gewährleistet durch die Verrechnung der negativen Einnahme mit den zugeflossenen und als zugeflossen geltenden Zwischengewinnen in der Regel am Ende des Geschäftsjahres, dass der Erwerber wirtschaftlich betrachtet nur solche zwischengewinnrelevanten Erträge versteuern muss, die "besitzzeitanteilig" auf den Zeitraum seines Investments entfallen (vgl. Senatsurteile vom 07.05.2019 - VIII R 29/15, BStBl II 2019, 751, und vom 28.06.2017 - VIII R 57/14, BFHE 258, 421, BStBl II 2017, 1144; vgl. auch Berger in Berger/Steck/Lübbehüsen, InvStG, 1. Aufl., § 1 Rz 397; Helios/Gstädtner in Haisch/Helios, Rechtshandbuch Finanzinstrumente, 1. Aufl., § 7 Rz 117; Kempf/Lauterfeld, Betriebs-Berater --BB-- 2005, 631; vgl. auch BMF-Schreiben vom 18.08.2009 - IV C 1-S 1980-1/08/10019, BStBl I 2009, 931, Rz 21a).
  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

    Auszug aus BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17
    Zwischenurteile i.S. des § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind selbständig mit der Revision anfechtbar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.02.1999 - IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater -

    Auszug aus BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17
    Ein Zwischenurteil kommt deshalb nur zu solchen Vorfragen in Betracht, über die mit Sicherheit auch in einem Endurteil zu entscheiden wäre (BFH-Urteil vom 01.03.2001 - IV R 90/99, BFH/NV 2001, 904, m.w.N.).
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